Eine Abfindung ist im deutschen Recht eine einmalige Leistung (in der Regel ein Geldbetrag) zur Abgeltung von Rechtsansprüchen. Sie kommt in allen Dauerschuldverhältnissen vor. Zu unterscheiden ist sie von der einmaligen Schadensersatzzahlung, welche zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens bezahlt wird.