Der Darlehensvertrag ist im Grundsatz ein schuldrechtlicher Vertrag der beide Vertragsparteien verpflichtet zu einer Bringschuld.
Der Darlehensgeber ist in der Pflicht aufgrund des Darlehensvertrages dem Nehmer einen vertraglich festgelegten Geldbetrag oder eine vereinbarte Wertsache vertragsgemäß für die Vertragsdauer zur Verfügung zu stellen. Das Darlehenskonto wird vom Darlehensgeber geführt und bei Fälligkeit ist der Darlehensbetrag vom Darlehensnehmer zurückzuerstatten. Die vorgefertigten Muster und Vorlagen berücksichtigen alle notwendigen Klauseln zur Erfüllung der gegenseitigen Pflichten.
Unter einem Darlehensvertrag versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag, welcher dem Darlehensnehmer, durch den Geber des Darlehens, ein Gelddarlehen oder ein Sachdarlehen für die im Darlehensvertrag festgelegte Zeit anvertraut werden soll.