Wer ein ganzes Leben lang ein Vermögen aufgebaut hat, das später einmal den Erben zugute kommen und diese finanziell absichern soll, denkt in der Regel mit Graus an die Erbschaftssteuer. Einkommenssteuer, Vermögenssteuer usw. haben das Vermögen des späteren Erblassers schon zu Lebzeiten geschmälert und nach dessen Tod erhält der Fiskus einen weiteren Anteil hieran in Form von Erbschaftssteuer
Im Zuge immer wieder stattfindender Gesetzesänderungen verändern sich aber auch die Freibeträge und Steuersätze in der Erbschafts- und Schenkungssteuer, sodass insbesondere Laien einen in erbrechtlichen Angelegenheiten erfahrenen Steuerberater aufsuchen sollten, schließlich ist dieser stets auf dem neuesten Stand und kennt außerdem die Besonderheiten des Steuersystems.
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