Wer in eine neue Wohnung zieht, muss beim Verwalter eine Mietkaution hinterlassen. Die Mietkaution beträgt zumeist 2-3 Kaltmieten. Das Geld für die Kaution ist natürlich nicht weg, denn sie muss vom Verwalter auf ein Sparbuch mit Zinsen angelegt werden.
Landessozialgericht verpflichtet die AOK Bayern zur Rueckzahlung von 91 Millionen Euro. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die AOK Bayern 91 Mil...